Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung : April 2026
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von E_lec SA (im Folgenden «der Dienstleister») für seine Kunden (im Folgenden «der Kunde») erbrachten Leistungen und durchgeführten Lieferungen, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Elektrische Anlagen
- Installation von Photovoltaikmodulen
- Wartung und Instandhaltung
- Reparaturen und Notfalleinsätze
Jede Bestellung setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB voraus.
2. Angebote und Kostenvoranschläge
Die von E_lec SA unterbreiteten Angebote und Kostenvoranschläge sind 30 Tage lang gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
Sie werden auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erstellt. Jede Änderung (technischer Art, bei Mengen oder Fristen) kann zu einer Anpassung der Preise und Fristen führen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden zustande (Unterschrift, E-Mail oder schriftliche Bestätigung).
4. Preis
Die Preise sind in CHF angegeben, ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind folgende Leistungen nicht enthalten:
- Unvorhergesehene oder zusätzliche Arbeiten
- Anpassungen aufgrund technischer Einschränkungen, die im Laufe der Bauarbeiten festgestellt wurden
- Leistungen, die dringend oder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten angefordert werden
- Jede Position, die nicht im Angebot aufgeführt ist
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.
Bei größeren Projekten behält sich der Dienstleister das Recht vor, eine Anzahlung oder eine Zwischenabrechnung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug:
- 1. Mahnung: gebührenfrei
- 2. Mahnung: CHF 15.– Bearbeitungsgebühr + Zahlungsfrist von 10 Tagen
- 3. Mahnung: zusätzlich CHF 25.– + Zahlungsfrist von 5 Tagen
Sollte die Zahlung nach Ablauf dieser Frist nicht erfolgt sein, kann ein Inkassoverfahren eingeleitet werden.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, seine Leistungen bei Nichtzahlung auszusetzen.
6. Ausführungsfristen
Die Fristen sind unverbindlich, sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Sie können verlängert werden, wenn:
- Änderung der Bestellung
- Verzögerungen seitens des Kunden (Zugang, Entscheidungen, Informationen)
- Unvorhergesehene technische Einschränkungen
- Fälle höherer Gewalt
Ohne schriftliche Vereinbarung kann eine Verzögerung keine Vertragsstrafen nach sich ziehen.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Alle erforderlichen Informationen bereitstellen
- Einen sicheren Zugriff auf die Website gewährleisten
- Die erforderliche Infrastruktur bereitstellen
Jede Verzögerung oder jedes Hindernis, das dem Kunden zuzuschreiben ist, kann zusätzliche Kosten verursachen.
8. Ausführung der Arbeiten
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den Regeln der Technik und den in der Schweiz geltenden Normen (insbesondere den technischen Normen für die Elektrotechnik) aus.
9. Abnahme der Arbeiten
Es kann ein Empfang organisiert werden.
Werden innerhalb von 5 Tagen keine schriftlichen Einwände erhoben, gelten die Arbeiten als abgenommen.
10. Gewährleistung
Die Leistungen werden gemäß schweizerischem Recht gewährleistet.
Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
- Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
- Beteiligung Dritter
- Normaler Verschleiß
11. Haftung
Die Haftung des Dienstleisters beschränkt sich auf nachgewiesene, dem Kunden entstandene unmittelbare Sachschäden.
Jegliche Haftung für indirekte, Folge- oder immaterielle Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit dies nach schweizerischem Recht zulässig ist, ist die Haftung des Dienstleisters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen und beschränkt sich auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verletzung seiner Pflichten.
12. Höhere Gewalt
Der Dienstleister kann nicht haftbar gemacht werden, wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.
13. Kündigung
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden nach der Annahme:
- Die bereits erbrachten Leistungen sind fällig
- Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der E_lec SA.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
E_lec AG
www.elec.ch